Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die du mit deinem Fahrzeug anderen Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen zufügst. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und leistet in den folgenden Bereichen:
Personenschäden: Kosten für medizinische Behandlungen, Schmerzensgeld oder Rehabilitation, wenn Personen bei einem Unfall verletzt oder getötet werden.
Sachschäden: Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für beschädigte oder zerstörte Sachen, wie Fahrzeuge, Gebäude oder Verkehrseinrichtungen.
Vermögensschäden: Kosten, die durch entgangene Einnahmen oder Verdienstausfall entstehen, zum Beispiel wenn ein Unfallopfer aufgrund von Verletzungen nicht arbeiten kann.
Die Kfz-Haftpflicht schützt damit den Versicherungsnehmer vor hohen finanziellen Belastungen durch Schäden an Dritten. Eigene Schäden am Fahrzeug sind jedoch nicht abgedeckt; dafür sind Teil- oder Vollkaskoversicherungen erforderlich.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch bestimmte äußere Einwirkungen entstehen, unabhängig davon, ob man selbst am Unfall beteiligt ist. Sie umfasst in der Regel folgende Schadensarten:
Diebstahl: Ersetzt den Wert des Fahrzeugs, wenn es gestohlen wird.
Brand und Explosion: Übernimmt Schäden durch Feuer oder Explosion am Fahrzeug.
Glasbruch: Deckt Schäden an Fenstern und Glasflächen, wie z. B. Windschutzscheibe, Seitenscheiben und Rückfenster. Manche Versicherungen übernehmen auch die Reparaturkosten für Scheinwerfer.
Wildunfälle: Kommt für Schäden auf, die durch Zusammenstöße mit Haarwild (z. B. Rehe, Wildschweine) verursacht werden. Zusätzlich sind Wirbeltiere mitversichert.
Marderbisse: Zahlt für Schäden, die durch Marderbisse verursacht wurden, inklusive Folgeschäden an Kabeln oder Leitungen.
Elementarschäden: Übernimmt Schäden durch Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Überschwemmung oder Blitzschlag.
Die Teilkaskoversicherung ist eine günstigere Alternative zur Vollkasko und bietet Schutz vor einer Vielzahl unverschuldeter Schäden. Sie kommt jedoch nicht für Schäden auf, die man selbst durch einen Unfall verursacht hat – dafür wäre eine Vollkaskoversicherung erforderlich.